Im Rahmen des EEG wird u.a. die Erzeugung von Solarstrom durch eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz gefördert. Zum 31.12.2020 laufen nun die ersten Förderungen für Anlagen die bis zum 31.12.2000 errichtet wurden aus. Die betroffenen Besitzer solcher Anlagen stehen nun vor der Frage: Wie geht es mit meiner PV-Anlage weiter?
Die enviaM hat sich mit dieser Frage beschäftigt.
Auf der Folgenden Seite erhalten Sie Lösungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen: